Unwirksame Renovierungsklauseln in Gewerbemietverträgen

Ebenso wie bei Wohnraummietverträgen sind starre Renovierungsklauseln auch in Mietverträgen über gewerblich genutzte Räume unzulässig.

Auch bei gewerblich genutzten Räumen sind starre Renovierungsklauseln in Formularmietverträgen unwirksam. Denn auch hier liegt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn dieser pauschal zur Vornahme von Ausbesserungsarbeiten verpflichtet wird, ohne dass die tatsächliche Notwendigkeit geprüft werden kann. Dass der Formularmietvertrag bei Gewerberäumen nicht gegenüber einem Verbraucher, sondern einem Unternehmer zur Anwendung kommt, spielt keine Rolle.

 
 
Familienrecht nahe Dohna, Mieterhoehung Dresden, Rechtsanwalt Strafrecht nahe Heidenau, Anwaeltin nahe Heidenau, Ehevertrag Freital, Ehe Dresden, Personenschaeden Kreischa, Strafanzeige Dresden, Aussageverweigerungsrecht Kreischa, Zivilrecht Dresden